Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Leipzig - Ausschlussfristen

Was sind Ausschlussfristen? 

 

Oft sind in Arbeits- und Tarifverträgen sog. Ausschlussfristen oder Verfallfristen vereinbart. Diese Fristen bestimmen, innerhalb welches Zeitraumes und auf welche Art und Weise Ansprüche der Vertragsparteien geltend gemacht werden müssen. Geschieht dies nicht, verfallen diese Ansprüche ersatzlos. Eine Geltendmachung dieser Ansprüche kann dann aussichtslos sein, aber auch hier gelten Ausnahmen.

  

Wo sind Ausschlussfristen geregelt?

 

Ausschlussfristen sind im Arbeitsvertrag oder in den einschlägigen Tarifverträgen geregelt. Diese Fristen bestimmen, innerhalb welches Zeitraumes und auf welche Art und Weise Ansprüche der Vertragsparteien geltend gemacht werden müssen. Geschieht dies nicht, verfallen diese Ansprüche ersatzlos.

 

Für wenn gelten Ausschlussfristen?

 

Die vereinbarten Ausschlussfristen gelten in den meisten Fällen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. So können Ansprüche des Arbeitgebers genau so verfallen, wie Ansprüche des Arbeitgebers, etwa auf Rückzahlung zu viel gezahltem Arbeitsentgelts.