Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist

 

Bis zu welchem Zeitpunkt besteht Anspruch auf Arbeitslohn, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird?

 



Wenn die Kündigungsfrist z.B. in der Kündigungserklärung nicht eingehalten wird, besteht grundsätzlich trotzdem ein Anspruch auf Arbeitsentgelt bis zum Ablauf der "richtigen" Kündigungsfrist.

 

Muss ich etwas unternehmen, wenn in meiner Kündigung von einer falschen Frist ausgegangen wird?

 

Das Problem:

Der Arbeitnehmer erhält eine Kündigung, die wie folgt lautet:

 

Sehr geehrter Herr Müller, hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der 2-monatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des 30.06.20...

 

Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich aber, dass eine 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten wäre. Es stellt sich dabei die Frage, ob das Arbeitsverhältnis unter Berücksichtung der "faschen" Kündigungsfrist oder automatisch nach der "richtigen" Kündigungsfrist endet. Von der Beantwortung dieser Frage hängt es unter anderem ab, wie lange der Arbeitgeber Lohn zu zahlen hat.

 

Die Antwort:

Bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitgeber die Einhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG geltend machen, wenn sich nicht nach Auslegung der Kündigung nicht die Einhaltung der rechtlich richtigen Frist ergibt.

 

Erfolgt dies nicht, beendet die mit der unzutreffenden Frist ausgesprochene Kündigung das Arbeitsverhältnis zum "falschen" Zeitpunkt, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 1. September 2010 - 5 AZR 700/09; Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. August 2009 - 2 Sa 132/09.

 

Was ist also zu tun?

 

Ergibt sich aus der Kündigungserklärung, dass die Kündigungsfrist zu Lasten des Arbeitnehmers  nicht eingehalten worden sein, sollte auf jeden Fall eine rechtzeitige Klage (innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung) zum zuständigen Arbeitsgericht in Erwägung gezogen werden. Ansonsten droht z.B. die Gefahr, dass die Entgeldansprüche, die aus der Einhaltung der tatsächlichen Kündigungsfrist resultieren, nur bis zum Ablauf der "falschen" Kündigungsfrist durchgesetzt werden können.

Hierbei kann es durchaus um Ansprüche für mehrere Monate gehen.